Stand Mai 2004
1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an
ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf
Bezug genommen wurde.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten
wir uns 30 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir
ebenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen.
3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an
dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie den zur Benutzung
notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme
der Betriebssystem-Software um ein ausschließliches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu
veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen
Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in
deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar
nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss
ausdrücklich darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose
Einarbeitung in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht
enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben.
Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns
nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen
Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte
Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.
4. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme
bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen
Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders
gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten,
Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten,
sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich
schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle
kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle
Einsatzbedingungen.
5. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als
solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt
zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Die
Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch,
wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger
Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann
von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger
Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt,
soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
6. Preis, Zahlung, Aufrechnung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware
netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets in bar zu
zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich
danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten
oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde
ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung
nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß den
vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Aufrechnung
mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von
uns anerkannt. Grundsätzlich geben wir alle Preise und Konditionen
ausschließlich von Verpackung, Fracht und Versicherung an.
7. Erfüllungsort
Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz
in Empfang nimmt, ist dort der Erfüllungsort, anderenfalls die
Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses erbracht wird.
8. Versand und Gefahrenübergang
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel
aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden
Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
Bezüglich des Gefahrenübergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche
Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser
Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt
auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen,
die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf
Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen
Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen,
wenn dieser es verlangt.
9. Gewährleistung, Haftung
Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten
Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439
BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Für Schäden, die
durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege,
instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden
Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Der Kunde
ist stets selbst für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten
Ware verantwortlich. Ebenso haften wir nicht für entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige
mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Unsere
Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und
im Falle unseres Verzuges. In diesen Fällen haften wir für jedes
Verschulden. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen gilt
darüber hinaus folgendes:
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt
nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten
Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für
Mängel an der Hard- und Software sowie für die von uns vorgenommenen
Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 1 Jahr.
10. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen und kommt er mit
der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug,
so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
in Höhe von 20% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis
der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns
unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass
ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern nicht entsprechende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung
finden oder dies durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus
folgendes:
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten
Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das
gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete
Warenlieferungen bezahlt ist. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache
im ordentlichen Geschäftsvorgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura -Endbetrages
(einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die
Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der
Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde darf die
Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte,
hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung
unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind
auf unser Eigentum hinzuweisen.
12. Auskünfte
Der Besteller ermächtigt den Verkäufer zur Einholung von Handels – und
Bankauskünften über sein Unternehmen wie auch über beteiligte Personen.
13. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das
kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir
berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen
zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer
anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu
tragen.
14. Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung
des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer
oder gar kein Schaden entstanden ist.
15. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein Öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für
unseren Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
16. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen
Firmensitz im Ausland hat.
17. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon
unberührt.
18. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach
Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu
widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
SOTEC GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, 69514 Laudenbach.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem
Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei
denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware
zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren
sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch
qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt
wird.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs,
Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt
wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden.
Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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